Prävention sexualisierte Gewalt

Hinsehen und schützen

Prävention bei uns in der KLJB

Schön, dass ihr hier seid. Mit dem Klick auf diese Seite setzt ihr euch bereits mit Prävention auseinander oder habt zumindest schon mal davon gehört. Wir möchten euch auf dieser Seite informieren, Orientierung geben, unsere Haltung deutlich machen und euch bei Fragen oder Schulungsanfragen unterstützen.

Hier geht es direkt zu dem aktuellen Schutzkonzept des KLJB im Bistum Münster e.V. Das Schutzkonzept wurde von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus ehrenamtlichen und hauptberuflichen KLJBler*innen erstellt. Es umfasst aktuell die Diözesan- und Bezirksebene des KLJB im Bistum Münster e.V.

Was bedeutet Prävention (für uns)?

Prävention bedeutet, Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Personen wirksam vor körperlicher, seelischer und insbesondere sexualisierter Gewalt zu schützen. Dabei geht es nicht nur darum, auf Grenzverletzungen zu reagieren, sondern sie möglichst von vornherein zu verhindern. Klare Regeln, eine gemeinsame Haltung und verlässliche Strukturen schaffen Sicherheit für alle.

Unsere Haltung ist klar: Wir wollen Orte schaffen, an denen sich junge Menschen sicher fühlen, sich frei entwickeln können und mit ihren Grenzen ernst genommen werden. Prävention ist für uns kein Zusatz, sondern ein selbstverständlicher Teil unserer Verbandsarbeit - für alle Mitglieder ebenso wie für alle, die Verantwortung übernehmen.

Auf dieser Seite erfahrt ihr, warum Prävention für die KLJB verbindlich ist, was ein Rechte- und Schutzkonzept ist und umfasst, welche Aufgaben Ortsgruppen dabei haben und welche Unterstützung wir euch anbieten können.

Aktuell überarbeiten wir unser eigenes Schutzkonzept auf Diözesanebene und bauen parallel unsere Unterstützungsangebote weiter aus. Eine Arbeitshilfe und ein Online-Format sind in Planung, welche im Frühjahr 2027 fertiggestellt werden sollen.

Eine umfassende Begleitung jeder einzelnen Ortsgruppe ist leider nicht möglich. Trotzdem dürft und sollt ihr euch mit euren Anliegen gerne bei uns melden. Wir unterstützen euch bei konkreten Fragen, geben Orientierung und helfen euch, nächste Schritte zu klären oder auch eine Ansprechperson vor Ort zu finden.

Fragen & Antworten

Wo kommen diese Vorgaben eigentlich her?

Rechte- und Schutzkonzepte sind verpflichtend, damit Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Personen in Einrichtungen wie Jugendverbänden, Schulen oder Kitas sicher sind. Sie sollen vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt schützen.

Durch die Präventionsstelle im Bistum Münster gibt es schon lange klare Regeln zum Thema Prävention. Grundlage dafür ist die Präventionsordnung des Bistums Münster, die es seit 2011 gibt und mit der aktuellsten Version von 2022 auch unsere Grundlage darstellt.

Rechtlich ist das ebenfalls im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe müssen seit 2021 ein Schutzkonzept haben, um überhaupt arbeiten zu dürfen. Darin geht es darum, Risiken zu erkennen, Gewalt vorzubeugen und klar zu regeln, was im Ernstfall zu tun ist. Das Landeskinderschutzgesetz NRW verpflichtet ebenfalls alle Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (dazu zählen auch alle einzelnen Ortsgruppen) dazu, Schutzkonzepte umzusetzen.

Diese Vorgaben haben nichts mit Misstrauen zu tun. Sie sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche geschützt sind und Verantwortliche klar wissen, wie sie handeln müssen. Ein Schutzkonzept schafft also keine Kontrolle gegen euch, sondern Sicherheit für alle, die mitmachen und Verantwortung übernehmen.

Was bedeutet das konkret für uns als Ortsgruppe?

Jede KLJB-Ortsgruppe braucht ein Schutzkonzept. Es ist kein Zusatz und kein „Nice-to-have“, sondern ein fester Bestandteil eurer Arbeit als Jugendverband.

Die Verantwortung dafür liegt bei dem Vorstand der Ortsgruppe. Damit gehört das Thema genauso selbstverständlich zur Vorstandsarbeit wie Finanzen, Organisation oder Versicherungen. Es geht darum, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen eure Arbeit sicher und verantwortungsbewusst stattfinden kann.

Auf dem Weg zu eurem Schutzkonzept müsst ihr nicht bei null anfangen.
Oft gibt es bereits Strukturen in eurer Kirchengemeinde oder Unterstützung durch Jugendämter und Fachstellen. Auch Materialien aus dem Bistum Münster und der Landesfachstelle Prävention sexualisierter Gewalt können als Grundlage dienen.

Die Einhaltung der Vorgaben wird überprüft. Zuständig ist dafür das jeweilige Jugendamt. Das dient nicht der Kontrolle im Alltag, sondern der Sicherstellung, dass Kinder, Jugendliche und Verantwortliche geschützt sind und klare Strukturen vorhanden sind.

Ein Schutzkonzept hilft euch dabei, Verantwortung nicht nur zu tragen, sondern auch gut auszufüllen. Es schafft Klarheit für Situationen, in denen Unsicherheit entstehen kann und gibt euch Sicherheit im Handeln im Alltag, bei Aktionen und im Umgang miteinander.

Was muss so ein Schutzkonzept umfassen?

Auf den ersten Blick wirkt ein Schutzkonzept oft umfangreich. Das ist völlig normal. Vieles davon ist aber nichts „Zusätzliches“, sondern gehört bereits zu eurer täglichen Arbeit in der KLJB dazu. Wenn man es einmal durchgeht und einordnet, wird schnell klar, dass es darum geht, gute Strukturen sichtbar und verbindlich zu machen.

Damit ihr einen Überblick bekommt, hier die wichtigsten Bausteine mit Beispielen aus der Praxis:

Risikoanalyse

Wo kann es in unserer Arbeit kritisch werden?

Dabei schaut ihr euch u.a. eure Aktionen, Räume, Abläufe, Zuständigkeiten und auch eure Feedbackkultur an. Es geht darum, mögliche Risiken ehrlich zu benennen und bewusst damit umzugehen. Beispiele:
Unklare Abläufe bei Veranstaltungen, fehlende Transparenz in Entscheidungen, Gruppenzwang, oder der Umgang mit Privatsphäre, auch im digitalen Raum.

Persönliche Eignung

Wer übernimmt Verantwortung?

Hier geht es um klare Haltung und Rollen in der Vorstandsarbeit. Wichtig ist, dass alle wissen, welche Verantwortung sie tragen und wie im Team gearbeitet wird. Beispiel:
Neue Vorstandsmitglieder werden gut vorbereitet und nicht direkt allein gelassen, sondern Schritt für Schritt eingeführt.

Führungszeugnis & Selbstauskunft

Gibt es bekannte Risiken bei Personen, die Verantwortung übernehmen?

Beispiel: Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis und die Abgabe einer Selbstauskunft ist verpflichtend für alle, die regelmäßig Verantwortung für Gruppen oder Aktionen übernehmen.

Verhaltenskodex

Wie gehen wir miteinander um?

Hier werden klare und verbindliche Regeln für Nähe, Distanz und Verhalten festgelegt. Zur Orientierung kann hier z.B. ein Ampelsystem helfen:

  • Grün: Verhalten ist in Ordnung, kein Handlungsbedarf
  • Gelb: Gespräch notwendig, Klärung oder Konsequenzen im Team besprechen
  • Rot: klare Grenzverletzung, ggf. Ausschluss und Einbindung von Fachstellen

Beispiele für problematisches Verhalten: Machtausübung, Missachtung von Grenzen, diskriminierende Sprache oder fehlende Transparenz.

Beschwerdewege

Was tun, wenn etwas gegen unser Schutzkonzept läuft?

Es braucht klare und bekannte Ansprechpersonen und einfache Wege, um Sorgen oder Probleme anzusprechen oder Intervenieren zu können.

Beispiel:
Vertrauenspersonen im Team oder feste Kontakte, an die man sich jederzeit wenden kann, bekannte Fachstellen oder Ansprechpersonen.

Qualitätsmanagement

Bleibt unser Schutzkonzept aktuell?

Das Konzept wird regelmäßig überprüft und angepasst, damit es zur Realität eurer Arbeit passt. Beispiel:
Reflexion nach Fahrten oder größeren Aktionen.

Präventionsschulungen

Sind alle handlungsfähig?

Prävention muss regelmäßig geschult werden, damit alle wissen, wie sie sicher handeln können. Beispiel:
Vorstandsmitglieder nehmen an Schulungen teil, um Situationen besser einschätzen und in Notfallsituationen reagieren zu können.

Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Wie schützen wir unsere Mitglieder aktiv?

Es geht darum, Rechte sichtbar zu machen und Beteiligung zu stärken. Beispiele:
Gemeinsame Regeln, Feedbackrunden, Mitbestimmung und eine klare Haltung: „Nein sagen ist immer erlaubt und wird ernst genommen.“

Zusammengefasst hilft ein Schutzkonzept dabei, Risiken zu erkennen, klare Regeln zu haben, Zuständigkeiten zu klären und regelmäßig hinzuschauen. Ziel ist eine KLJB, in der sich alle sicher und respektvoll begegnen können.

Präventionsschulungen – Kosten, Anfragen & Nutzen

Präventionsschulungen sind ebenfalls verpflichtender Bestandteil der Präventionsordnung und machen euch im Vorstand erst wirklich handlungsfähig. Ein Schutzkonzept reicht allein nicht aus. Ihr müsst auch wissen, wie ihr es im Alltag anwendet. Die Schulung ist dabei euer Werkzeug.

In den Schulungen geht es darum, sicherer im Thema zu werden. Risiken erkennen, Situationen einschätzen, sprachfähig sein und richtig reagieren können. Täter*innen verschiedener Gewaltformen suchen sich gezielt Orte, an denen sie Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufbauen können. Hier ist es wichtig, wachsam zu sein und aktiv Stellung zu beziehen gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexualisiertes Verhalten.

Die Teilnahme gehört zu der Verantwortung im Vorstand dazu. Sie sorgt dafür, dass ihr gut vorbereitet seid, auch auf schwierige Situationen oder mögliche Grenzverletzungen.

Präventionsschulungen könnt ihr jederzeit bei uns anfragen. Sie sind für KLJB-Gruppen konzipiert, kostenlos und dauern 6 Stunden (die grundlegende Basisschulung) oder 3 Stunden (die Auffrischungsschulung, die nach 5 Jahren erfolgen muss). Meldet euch einfach bei der KLJB-Diözesanstelle oder nutzt das Online-Formular. Regelmäßige Termine findet ihr ebenfalls in unserer Terminübersicht.

KLJB-Kodex

Neben dem Schutzkonzept gibt es zusätzlich auch einen KLJB-Verhaltenskodex, der ebenfalls für die Ortsebene hilfreich ist. Er fasst die wichtigsten Grundhaltungen im Umgang miteinander kurz und verständlich zusammen und hilft euch dabei, im KLJB-Alltag sicher und klar zu handeln.

Der Kodex ist bewusst knappgehalten und kein ausführliches Regelwerk, sondern eine einfache Orientierung für eure KLJB-Arbeit vor Ort.

Er ist im Scheckkartenformat für den Geldbeutel verfügbar: Auf der einen Seite steht der KLJB-Kodex, auf der anderen Seite wichtige Anlaufstellen für den Ernstfall.

Die Karten könnt ihr kostenlos über die KLJB-Diözesanstelle bestellen oder als PDF hier herunterladen. Dieser ist auch Teil des Schutzkonzeptes und dort ausführlich erläutert ab Seite 11.

Arbeitskreis Prävention

Zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt hat sich 2023 ein Arbeitskreis aus ehrenamtlichen KLJBler*innen gegründet. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.

Kontakt

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Ansprechperson für diesen Beitrag

Kira Diekmann

Diözesanreferentin

Telefon: 0251 53913-18 // 0151 61929807
E-Mail:

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