Fördergelder

Ihr wollt euer Landjugendwochenende oder eine andere abrechnungsfähige Maßnahme eurer Ortsgruppe / eures Bezirkes abrechnen? Dann findet ihr auf dieser Seite alle notwendigen Informationen zum Kinder- Jugendförderplan NRW. Zudem gibt es für einzelne Maßnahmen die Möglichkeit einen Antrag beim Förderverein der KLJB im Bistum Münster e.V. zu stellen.


Kinder- Jugendförderplan NRW

Alle KLJB-Gliederungen der KLJB Münster haben die Möglichkeit für bestimmte Aktionen und Veranstaltungen Fördergelder über den Kinder- und Jugendförderplan NRW zu bekommen. Die für uns zuständige mittelbewilligende Stelle ist der Dachverband der Katholischen Jugendverbände, der BDKJ Diözesanverband Münster.

Ist eure Veranstaltung als Freizeit- oder Bildungsmaßnahme abrechnungsfähig?

FAQ's zum Kinder- Jugendförderplan NRW

Für welche Veranstaltungen können wir Fördergelder bekommen?

Es gibt unterschiedliche Veranstaltungsformate die gefördert werden. In der KLJB beschränkt sich dies zumeist auf drei wesentliche Bereiche:

Freizeitarbeit

  • Hierunter fallen Maßnahmen, bei denen ihr mit eurer Gruppe einfach einen Ausflug mit Freizeitcharakter durchführt.
  • Eine Veranstaltung in diesem Bereich muss aber mindestens eine Übernachtung beinhalten, ansonsten kann sie nicht gefördert werden
  • Diese Veranstaltungen können von allen KLJB-Gliederungen abgerechnet werden.
  • Förderfähig sind alle Personen, die mindestens 6 und höchstens 26 Jahre alt sind.

Bildungsarbeit

  • Hierunter fallen Maßnahmen, die der Persönlichkeitsbildung der Teilnehmer*innen dienen. Dies können zum Beispiel Veranstaltungen zu den Themen Jugendpolitik, Klimaschutz oder Nachhaltigkeit sein. Aber auch die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Geschlechterrollen oder mit der persönlichen Haltung können dazu gehören. Das Spektrum ist sehr vielfältig.
  • Eine Veranstaltung in diesem Bereich muss mindestens 2,5 Stunden inhaltliches Programm haben, ansonsten kann sie nicht gefördert werden
  • Diese Veranstaltungen können von allen KLJB-Gliederungen abgerechnet werden.
  • Förderfähig sind alle Personen, die mindestens 6 und höchstens 26 Jahre alt sind.

Aus-/Fortbildung (fachliche und verbandliche Qualifikation)

  • Hierunter fallen Maßnahmen, die den Teilnehmer*innen ein Handwerkszeug für die Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit mitgeben
  • Eine Veranstaltung in diesem Bereich muss mindestens 2,5 Stunden inhaltliches Programm haben, ansonsten kann sie nicht gefördert werden
  • Diese können nur von Ebenen abgerechnet werden, welche selbst Untergliederungen haben, also nur von den Bezirksverbänden und der Diözesanebene
  • Förderfähig sind alle Personen, die mindestens 16 Jahre sind

Grundsätzlich für alle Veranstaltungen gilt:

  • Träger der Maßnahme muss immer eine KLJB-Gruppe sein
  • Alle Ausgaben müssen über die Kassen der KLJB-Gruppe geflossen sein
  • Ihr müsst mindestens 50,00 € ausgegeben haben (Bagatellgrenze)
  • Ihr müsst mindestens 7 förderfähige Teilnehmer*innen haben
  • Es gibt keine Überschussförderung
Wie hoch sind die maximal zu erwartenden Fördergelder?

Für das Förderjahr 2023 gelten folgende Fördersätze (Aktualisierungen erfolgen voraussichtlich immer Ende März/Anfang April eines Förderjahres)

Freizeitarbeit

Die Fördersätze in der Freizeitarbeit sind auf Ortsebene und überörtlicher Ebene gleich hoch angesetzt.

Pro Tag und förderfähige Person:

  • 7,50 € für Kurzfreizeiten (mind. 1 und höchstens 4 Übernachtungen)
  • 4,00 € für Ferienfreizeiten (mindestens 5 und maximal 21 Übernachtungen)

Bildungsarbeit

Die Fördersätze sind für Bildungsarbeit (Persönlichkeitsbildung) und Aus-/ Fortbildung auf allen Ebenen gleich hoch angesetzt.

pro Tag und förderfähige Person

  • 10,00 € für Halbtagesveranstaltungen (2,5 Stunden Bildung)
  • 20,00 € für Tagesveranstaltungen (5 Stunden Bildung ohne Übernachtung)
  • 30,00 € für Internatsveranstaltungen (5 Stunden Bildung mit Übernachtung)
Was benötige ich alles für eine Abrechnung / Verwendungsnachweis?

Um einen Verwendungsnachweis zu erstellen, solltet ihr folgende Unterlagen bereit liegen haben:

  • die Teilnehmer*innenliste mit Name, Alter, Geschlecht und dem Vermerk, ob der*diejenige in NRW wohnhaft ist.
  • Originalbelege mit Zahlungsvermerk
  • Zahlungsnachweise bei Rechnungskauf (z.B. Transaktionsbestätigung aus dem Online-Banking oder Kopie des Kontoauszuges)
  • Belege zusätzlich als eingescante oder fotografierte Digitalversion
  • ggf. Bewilligungsbescheide in Kopie über weitere öffentliche Fördermittel (wenn ihr zum Beispiel auch öffentliche Gelder aus kommunalen Förderplänen erhalten habt)
Welche Fristen gibt es zu beachten?

Der Verwendungsnachweis sollte spätestens 8 Wochen nach dem Ende der Maßnahme über das Förderportal abgeschickt werden und die entsprechenden Dokumentoriginale bei uns in der Diözesanstelle vorliegen. Ihr solltet aber nicht vergessen, vorher eine Kopie der Abrechnung für euer Kassenbuch zu erstellen.

Hinweis: Mitte des Jahres 2024 bekommen wir die konkreten Fristen mitgeteilt, welche wir dann an dieser Stelle anpassen und zusätzlich allen Orts- und Bezirkskassierer*innen per Mail mitteilen werden.

Wo reiche ich meine Unterlagen ein?

Für die Abrechnung eurer Veranstaltung müsst ihr das KJP-Förderportal vom BDKJ NRW benutzen. Dieses erreicht ihr unter https://kjp.bdkj.nrw/

Die Papieranträge, wie sie bei uns bis einschl. 2019 gängige Praxis waren können nicht mehr berücksichtigt werden!

Wie bekomme ich einen Zugang zum Förderportal?

Im Frühjahr 2020 sind alle Ortsgruppen, die in der Vergangenheit schon einmal Fördergelder erhalten haben per Mail angeschrieben worden. Leider kam es auch hier an der ein oder anderen Stelle zu Tippfehlern oder aber die Kontaktdaten waren nicht mehr aktuell. Solltet also niemand aus eurem Vorstand einen Zugang haben, so meldet euch bitte bei uns in der KLJB-Diözesanstelle, damit wir für euch einen Zugang einrichten lassen können.

Muss ich einen Antrag oder einen Verwendungsnachweis einreichen?

Bei uns im Bistum Münster haben wir für fast alle Veranstaltungen das vorherige Antragsverfahren ausgesetzt. Ihr könnt also erst einmal in aller Ruhe eure Veranstaltung durchführen und im Nachgang direkt den Verwendungsnachweis einreichen.

Ausnahme: Die KLJB-Ferienlager sollten vorab schon einen Antrag einreichen, nur dann haben sie die Möglichkeit eine Abschlagzahlung im Vorfeld zu erhalten.

Ich habe alle Daten im Förderportal angegeben - wie geht es weiter?

Wenn du alle relevanten Daten für die Veranstaltung im Verwendungsnachweis angegeben hast, kannst du den Verwendungsnachweis abschicken. Dieser landet nun bei uns in der Diözesanstelle zur Vorprüfung. Allerdings müsst ihr aktuell leider noch ein bisschen Papierkram erledigen:

  • Das Förderportal generiert nach Absenden des Verwendungsnachweises ein PDF, das sogenannte "Deckblatt". Dieses müsst ihr ausdrucken und von zwei zeichnungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnen lassen.
  • Dieses Deckblatt packt ihr nun zusammen mit euren Original-Kostenbelegen (Kopie für euer Kassenbuch machen!) zu uns in die Diözesanstelle (KLJB Münster, Schorlemerstr. 11, 48143 Münster)
  • Wenn alles bei uns eingetroffen ist und es keine weiteren Nachfragen unsererseits mehr gibt, genehemigen wir euren Verwendungsnachweis im ersten Schritt und leiten ihn an den BDKJ weiter, welcher abschließend prüft und dann die Gelder bewilligt und auszahlt.
  • Über jeden Schritt (abgeschlossene Vorprüfung durch uns, Bewilligung durch den BDKJ) werdet ihr vom Förderportal automatisch per Mail informiert.
Ich habe aber jetzt immer noch Fragen

Wenn du weitere Fragen zu dem Thema hast oder mit dem Förderportal noch nicht so ganz zurecht kommst oder du nicht enschätzen kannst, in welchen Förderbereich eure geplante Maßnahmen fallen könnte, dann melde dich bei uns in der Diözesanstelle. Gerne gehen wir gemeinsam euren Verwendungsnachweis durch und beraten euch auch schon im Vorfeld darüber, ob eure geplante Maßnahme wirklich förderfähig ist.

Ansprechperson für diesen Beitrag

Lars Kramer

Geschäftsführer

Telefon: 0251 53913-13 // 0160 92395472
E-Mail:

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