Versicherung

Zum 01.01.2017 haben wir von der KLJB den Versicherungsschutz für Beitrag zahlende Mitglieder umgestellt und erhöht. Nun sind wir bei der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH versichert. Damit gehen einige Veränderungen einher.

  • Neu ist, dass der Bereich der Veranstalterhaftpflichtversicherung nun automatisch und pauschal abgedeckt ist.
  • Geblieben ist, dass Fahrzeuge (egal ob PKW oder Traktoren) niemals automatisch versichert sind. Diese sind – nach wie vor – von euch separat zu versichern.
  • Neu ist, dass die Schadenmeldungen direkt bei der Ecclesia einzureichen sind.
  • Geblieben ist, dass wir euch gerne in Fragen zur Versicherung und zur Schadenmeldung beraten.

Versicherungsschutz über den Mitgliedsbeitrag

Geltungsbereich

Die Sammelverträge (Haftpflicht-, Unfall-, und Strafrechtsschutz-Versicherung) gelten für alle Verbandseinrichtungen der Kath. Landjugendbewegung (KLJB); seiner angeschlossenen Diözesan-/ Bezirks-/ Kreis-/ Regionalebene(n) und Ortsgruppen; als e.V. und/oder nicht eingetragener Vereine auf Grundlage der Satzungsmitgliedschaft. Weitere Gruppen oder Vereine (z.B. Fördervereine) sind nicht versichert. Der Versicherungsschutz gilt weltweit (Ausnahme: Spezial-Straf-Rechtsschutz = europaweit).

Haftpflichtversicherung (inkl. Veranstalterhaftpflicht)

Haftpflicht bedeutet die Verpflichtung zur Wiedergutmachung eines einem anderen schuldhaft zugefügten Schadens. Es gilt der Grundsatz: Ohne Verschulden keine Haftung, ohne Haftung, kein Schadenersatz.

Versicherungsschutz besteht pauschal und ohne vorherige Anzeige für das gesetzliche Haftpflichtrisiko aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen wie nachstehend beispielhaft genannt.

  • Als Eigentümer*in, Mieter*in, Pächter*in, Nutznießer*in von Grundstücken, Gebäuden, Baulichkeiten, Sälen, Räumen usw. (Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko)
  • Bei Sammlungen (z.B. Weihnachtsbaumaktionen, Grünschnitt- oder Altkleider-sammlungen)
  • Aus der Betätigung bei Spiel und nicht organisiertem Verbandssport (z.B. Fußball-, Menschenkicker-, Bubble-Soccer-Turniere), Freizeiten, Reisen, geselligen Zusammen-künften, (Groß-)Veranstaltungen (z.B. Osterfeuer, Badewannen-/ Seifenkistenrennen; Landjugendfest) und Wanderungen; Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht als (gewerblicher) Reiseveranstalter
  • Aus dem Besitz, Halten und Gebrauch von Fahrzeugen und selbstfahrenden Arbeits-maschinen aller Art, die nicht unter die gesetzliche Versicherungspflicht fallen und von einem*einer berechtigten Fahrer*in gebraucht werden, wie z.B.:
    • Kraftfahrzeuge aller Art, deren durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht übersteigt
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Rasenmäher, Schneeräumer, Bagger) und Gabelstapler, deren Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht übersteigt, wenn diese den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen
    • Anhänger, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen
    • Mitversichert ist auch das Befahren öffentlicher Wege und Plätze, wenn dem kein behördliches Verbot entgegensteht. Der*die Fahrer*in des Fahrzeuges darf dieses auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Die KLJB (bzw. die zuständige Gliederung) ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem*einer anderen Fahrer*in benutzt wird, der*die nicht die erforderliche Fahrer*inlaubnis hat.
    • Kein Versicherungsschutz besteht für das gesetzliche Haftpflichtrisiko aus dem Betrieb, dem Halten oder Führen von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen (z.B. PKW, Traktoren).
  • Aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten (fremder und eigener Schlüssel) bis zu einer Versicherungssumme von 52.000 € je Schadenereignis.
  • Mietsachschäden
    • Unbewegliche Sachen: Eingeschlossen ist, abweichend zu den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB), die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen (Gebäuden, Räumen, aber auch Grundstücken und anlässlich von Geschäftsreisen angemieteten Räumen und deren Einrichtung) im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden.
    • Bewegliche Sachen: Eingeschlossen ist, abweichend zu den AHB, die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen). Die Versicherungssumme für Schäden an beweglichen Sachen ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 52.000 €
  • Mitversichert ist das persönlich gesetzliche Haftpflichtrisiko aller haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen.
Unfallversicherung

Als Unfall gilt ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, wodurch die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Im Rahmen des Vertrages besteht Versicherungsschutz für die haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden sowie alle Mitglieder.

Versicherungsschutz besteht zum Beispiel für folgende Risiken:

  • während sämtlicher Veranstaltungen, die von der KLJB ausgerichtet werden (z.B. Rodeln, Skifahren, Wasserski, Kanutouren, Hochseilgarten, Klettern).
  • auf den direkten Wegen zu und von Veranstaltungen der KLJB sowie bei Fahrten zu auswärtigen Veranstaltungen. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg selbst durch private und eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z.B. durch Einkauf, Besuch von Gaststätten) unterbrochen wird.
  • Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle, die sich im privaten Bereich ereignen. Sowie für Schäden aus der dienstlichen Tätigkeit der hauptamtlich Tätigen!
Straf-Rechtsschutzversicherung für Leitende

Der Strafrechtsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren wegen des Vorwurfes der Verletzung einer Vorschrift des Strafrechts für Leitende, die die Aufsicht über Kinder und Jugendliche innehaben.

Versicherungssummen

Versicherungssummen Haftpflichtversicherung

  • 15.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 100.000,00 € für Vermögensschäden.

Versicherungssummen Unfallversicherung

  • 50.000,00 € Invalidität mit 225 % Progression
  • 8.000,00 € Tod
  • 15.000,00 € Bergungskosten
  • 15.000,00 € Kosten für kosmetische Operationen
  • 5.000,00 € Reha-Beihilfe
  • 1.100,00 € Heilkosten
  • 10,00 € Krankenhaustagegeld vom 1. bis zum 4. Tag
  • 20,00 € Krankenhaustagegeld ab dem 4. Tag
  • 15,00 € Komageld (max. 730 Tage)

Versicherungssummen Straf-Rechtsschutzversicherung

  • 2.000.000,00 € je Rechtsschutzfall (nach § 4 ARB der ÖRAG)
  • 500.000,00 € für Kautionen weltweit (als zinsloses Darlehen)

Schadensmeldungen

Schadenfälle sind der Ecclesia unverzüglich und direkt anzuzeigen!

Zu den Sparten Haftplicht-/ Unfall und Rechtsschutzversicherung sind Besonderheiten zu beachten!

Schadensmeldung Haftpflicht

WICHTIG! Schuldanerkenntnis:

  • Keine Schadenersatzansprüche anerkennen!
  • Wird ohne Zustimmung des Versicherers ein Schadenersatzanspruch eines Dritten ganz oder teilweise anerkannt, kann dieses zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen.
  • Zeugen suchen, Beweise sichern (z.B. Fotos) und Notizen zum Schadenhergang fertigen.

Meldefristen:

  • Jeder Schadenfall, aufgrund dessen Schadenersatzansprüche erhoben werden können, ist bedingungsgemäß innerhalb einer Woche nach Kenntniserlangung schriftlich anzuzeigen.
  • Wird ein amtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, ein Strafbefehl oder Mahnbescheid erlassen, ist uns unverzüglich Anzeige zu erstatten. Bei Zustellung eines Mahnbescheides oder einer Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz ist fristgerecht und unverzüglich Widerspruch einzulegen.
  • Eine verspätete/verzögerte Schadenmeldung darf nicht zu Nachteilen für den Versicherer führen (z. B. unklarer Schadenhergang)

Wie melde ich einen Haftpflichtschaden?

  • Online-Meldung
  • Wenn ihr Hilfe beim Ausfüllen der Schadensmeldung benötigt, so könnt ihr euch hier melden:
    • KLJB-Diözesantelle Münster | 0251-539130
    • Ecclesia-Verischerung | Frau Sonja Krüger | 05231-6036861
Schadensmeldung Unfall

Fristen:

  • Bei Todesfall: Der Versicherungsfall ist innerhalb von 48 Stunden zu melden.
  • Sonstige Unfälle: Sonstige Unfälle, die zu einer dauernden körperlichen oder geistigen Schädigung führen können, sind unverzüglich schriftlich zu melden. Durch eine verzögerte bzw. verspätete Meldung dürfen dem Versicherer keine Nachteile entstehen (z. B. unklarer Unfallhergang)

Wie melde ich einen Unfallschaden?

  • Unfälle könnt ihr ganz komfortabel über das Ecclesia-Onlineportal melden.
  • Wenn ihr Hilfe beim Ausfüllen der Schadensmeldung benötigt, so könnt ihr euch hier melden:
    • KLJB-Diözesantelle Münster | 0251-539130
    • Ecclesia-Verischerung | Frau Ariane Kaune | 05231-603154
Schadensmeldung Rechtsschutz

Besonderheiten:

  • Jeder Schaden ist uns ohne Verzug anzuzeigen.
  • Der Sachverhalt ist vollständig und wahrheitsgemäß mit Angaben zu den Umständen des Rechtsschutzfalles darzulegen. Beweismittel sind anzugeben, Unterlagen sind auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

Wie melde ich einen Rechtsschutzschaden?

  • Ihr habt einen Schaden für die Straf-Rechtsschutz anzumelden? Dann meldet euch bitte direkt
    • in der KLJB-Diözesanstelle Münster | 0251-539130
    • oder bei der Ecclesia | Frau Angela Maaß | 05231-603152

Fahrzeug-Versicherung

Ihr plant eure nächste Sammelaktion, eine Wochenendfahrt oder wollt an einem Karnevalsumzug teilnehmen?Dann solltet ihr auch über den Versicherungsschutz eurer PKW's, Schlepper und Anhänger nachdenken. Diese sind nicht automatisch versichert und müssen separat von euch für jeden Einsatz versichert werden!

Über die Ecclesia könnt ihr dazu folgende Versicherungen abschließen:

Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung

Führen haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitende Auftragsfahrten aus, sind Schäden an eigenen oder geliehenen Fahrzeugen (mit Ausnahme solcher, die von kommerziellen Fahrzeugverleihern gemietet werden) über eine Dienstreise-Kasko versicherbar.

Versicherungsumfang:

  • Kraftfahrt-Haftpflicht-Rückstufungs-Versicherung (Ausgleich max. 2 Jahre)
  • Fahrzeug-Voll-Versicherung inkl. Teilkasko mit jeweils 150,- € Selbstbehalt
  • Insassen-Unfall-Versicherung nach dem Pauschalsystem, 21.000,- € bei Tod und bis zu 42.000 € bei Invalidität
  • Fahrzeug-Rechtsschutz-Versicherung mit einer Leistung von 1.000.000,- € (100.000,- € Strafkaution) für jede Einsatzfahrt.

Prämien pro Tag und Fahrzeug:

  • 8,20 € PKW (bis 9 Sitze) und Lieferwagen
  • 12,30 € LKW bis 7,5 t
  • 4,10 € Anhänger
  • 1,50 € Ausfertigungsgebühr je Versicherungsbestätigung

Versicherung abschließen:

  • Abschließen könnt ihr die Versicherung über das Ecclesia-Onlineportal oder mit diesem Fax-Formular, welches ihr an die 05231-603372 faxen müsst.
  • Dies ist ein Sammelformular für unterschiedliche Versicherungsleistungen. Für euch wichtig ist hier der Punkt 9.

Schaden melden:

  • Fahrzeugschäden müssen hier online gemeldet werden

Fragen & Hilfe zur Dienstreiseversicherung:

  • Wenn ihr Fragen zur Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung habt, so könnt ihr euch hier melden:
    • KLJB-Diözesanstelle Münster | 0251-539130
    • Ecclesia-Versicherung | Reise-Service | 05231-6036487
Fahrzeug-Versicherungsschutz für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Werden landwirtschaftliche Fahrzeuge geliehen, müsst ihr unterscheiden, ob diese für eine Sammelaktion oder andere Veranstaltungen genutzt werden. Treckergeschicklichkeitsfahren oder Traktorpulling, kann hierüber nicht versichert werden! Bei den landwirtschaftlichen Fahrzeugen wird zudem Unterschieden zwischen einer reinen Haftpflichtversicherung und einer optional zusätzlichen Fahrzeugvollversicherung inkl. Teilkasko mit 150,00 € Selbstbeteiligung.

Prämien Sammelaktion (z.B. für Altpapier-, Altkleider-, Tannenbaumaktionen, Osterfeuer):

  • 5,60 € Haftpflicht-Versicherung für Zugmaschine
  • 5,60 € Fahrzeugvollversicherung inkl. Teilkasko mit 150,00 € SB für Zugmaschine
  • 2,26 € Haftpflicht-Versicherung für Anhänger
  • 2,26 € Fahrzeugvollversicherung inkl. Teilkasko mit 150,00 € SB für Anhänger
  • 1,50 € Ausfertigungsgebühr je Versicherungsbestätigung

Prämien Festumzüge (z.B. für Karnevalsumzüge, Umzüge bei Dorf- oder Gemeindefesten):

  • 17,00 € Haftpflicht-Versicherung für Zugmaschine
  • 5,60 € Fahrzeugvollversicherung inkl. Teilkasko mit 150,00 € SB für Zugmaschine
  • 8,50 € Haftpflicht-Versicherung für Anhänger
  • 2,26 € Fahrzeugvollversicherung inkl. Teilkasko mit 150,00 € SB für Anhänger
  • 1,50 € Ausfertigungsgebühr je Versicherungsbestätigung

Versicherung abschließen:

  • Abschließen könnt ihr die Versicherung über das Ecclesia-Onlineportal oder mit diesem Fax-Formular, welches ihr an die 05231-603372 faxen müsst.
  • Wichtig ist, dass ihr den Namen eurer Veranstaltung klar benennt, damit die Ecclesia unterscheiden kann, um welche Veranstaltungsart es sich handelt.
  • Dies ist ein Sammelformular für unterschiedliche Versicherungsleistungen. Für euch wichtig ist hier der Punkt 9.

Schaden melden:

  • Fahrzeugschäden müssen hier online gemeldet werden

Fragen & Hilfe zur Dienstreiseversicherung:

  • Wenn ihr Fragen zur Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung habt, so könnt ihr euch hier melden:
    • KLJB-Diözesanstelle Münster | 0251-539130
    • Ecclesia-Versicherung | Reise-Service | 05231-6036487

Weitere Ergänzende Versicherungsleistungen

Ihr könnt bei der Ecclesia bei Bedarf weitere Versicherungsleistungen abschließen. Sofern beispielsweise zu den folgenden Sparten ergänzender Absicherungsbedarf besteht, könnt ihr euch gerne an die Ecclesia wenden. Die Beantragung der ergänzenden Versicherungslösungen ist online möglich.

Auslandsreise-Krankenversicherung / Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland

Die Auslandsreise-Krankenversicherung ersetzt z. B. Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen sowie für medizinisch notwendige Rücktransporte und Überführungskosten (gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen diese Kosten i.d.R. nicht).

Notfall-Service im Ausland

Der Versicherer erbringt Service-Leistungen wie z.B. Such-, Rettungs- und Bergungskosten, eine Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus bis 12.500,- € oder die Organisation von notwendigen Ersatzpräparaten.

Reisegepäck-Versicherung

Dieser Versicherungsschutz ersetzt im Rahmen der allgemeinen Bedingungen bei Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks den Neuwert.

Reiserücktrittskosten-Versicherung

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung erstattet den Reisepreis, wenn die Reise aus gesundheitlichen oder anderen versicherten Reiserücktrittsgründen nicht angetreten wird.

Versicherungsschutz für geliehene Sachen

Bei Diebstahl oder Beschädigung geliehener / gemieteter Gegenstände sollte ein verschuldensunabhängiger Ersatz gewährleistet sein. Entleiher*innen sollten diese Deckung ergänzend zu ihrer bestehenden Haftpflicht-Versicherung beantragen. Bargeld, dass ein*e Reiseleitende*r in Verwahrung übernimmt, ist bis zu einem Höchstbetrag von 5.200,00 € versicherbar.

Ansprechpartner*innen bei der Ecclesia

Ecclesia Zentrale Detmold
  • Klingenbergstr. 4 | 32758 Detmold
  • Tel: 05231-603 0
  • Fax: 05231-603 197
  • Mail:
Schadenangelegenheiten Unfall und Haftpflicht
  • Frau Sonja Krüger
  • Tel: 05231-603 6861
  • Mail:
Schadenangelegenheiten Rechtschutz
  • Frau Angela Maaß
  • Tel: 05231-603 152
  • Fax: 05231-603 605152
  • Mail:
Vetrtragsangelegenheiten (Sammelvertrag KLJB)
  • Frau Vanessa Abend
  • Tel: 05231-603 6334
  • Fax: 0523-603 606334
  • Mail:
Vertragsangelegenheiten Ergänzende Versicherungsleistungen
  • Ecclesia Reise-Service
  • Tel: 05231-603 6487
  • Fax: 05231-603 372
  • Mail:

Ansprechperson für diesen Beitrag

Lars Kramer

Geschäftsführer

Telefon: 0251 53913-13 // 0160 92395472
E-Mail:

Versicherung-Notruf

Außerhalb der Bürozeiten erreicht ihr die Ecclesia in dringenden Schadenangelegenheiten rund um die Uhr (auch am Wochenende) über den Schadennotruf: 0171-3392974

Zusatzversicherungen

Auf diesem Wege geht es schnell und direkt zum Online-Formular für ergänzende Versicherungsleistungen, wie zum Beispiel der KFZ- und Treckerversicherung.

Zum Online-Formular

Ländliche Familienberatung